VIVA FITNESS TELGTE

Gewinnspiel: Black Month


Im November 2026 gibt es im VIVA Fitness Telgte starke Preise zu gewinnen: Entdecke unser aktuelles Gewinnspiel und sichere dir deine Chance. Alle Infos und Teilnahmebedingungen findest du hier:

  • Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „Black Month“


    Teilnahmebedingungen – VIVA Fitness Telgte Überraschungsgewinnspiel November 2026



    1. Veranstalter

    Veranstalter des Gewinnspiels ist die 

    KRFTFELD GMBH

    Vidumstraße 2, 49492 Westerkappeln, 

    E-Mail: info@vivafitness-group.de, nachfolgend „Veranstalter“.


    Das Gewinnspiel gilt ausschließlich für den Standort VIVA Fitness Telgte.


    2. Aktionszeitraum

    Berücksichtigt werden neue Mitgliedschaftsverträge, die vom 1. November 2026 um 00:00 Uhr bis zum 29. November 2026 um 23:59 Uhr für den Standort Münster abgeschlossen werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des wirksamen Vertragsabschlusses, nicht der erste Trainingstag.


    Die aktive Teilnahmebestätigung muss beim Vertragsabschluss und spätestens am 29. November 2026 um 23:59 Uhr erfolgen. Es gilt die deutsche Ortszeit.


    3. Teilnahmeberechtigung

    Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren, die im Aktionszeitraum einen neuen, kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag für das VIVA Fitness Telgte abschließen und ihre Teilnahme fristgerecht aktiv bestätigen.


    Ehemalige Mitglieder sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, sofern ihre frühere Mitgliedschaft vor Abschluss des neuen Vertrags bereits beendet war.


    Vertragsverlängerungen, Tarifwechsel, Probetrainings, Tageskarten sowie die Nutzung über Firmenfitnessanbieter begründen keine Teilnahmeberechtigung. Mitarbeitende des Veranstalters und Personen, die an der Organisation oder Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind, sind ausgeschlossen.


    Pro Person ist eine Teilnahme möglich. Mehrere Vertragsabschlüsse erhöhen die Gewinnchance nicht.


    4. Anmeldung und Kosten

    Die Teilnahme erfolgt durch aktive Teilnahmebestätigung beim Vertragsabschluss. Eine Newsletteranmeldung oder Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos ist nicht erforderlich.

    Für die Teilnahme wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Die regulären Kosten der abgeschlossenen Mitgliedschaft bleiben bestehen.


    Gesetzliche Widerrufsrechte und vertragliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Mitgliedschaftsverträge, die bis zur ersten Auslosung der betreffenden Gruppe wirksam widerrufen oder rückwirkend aufgehoben wurden, werden nicht berücksichtigt. Eine ordentliche Kündigung allein führt nicht zum Ausschluss, solange die Mitgliedschaft am Tag der ersten Auslosung der betreffenden Gruppe noch besteht.


    5. Gruppenbildung und Auslosung

    Die gültigen Teilnahmen werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs in Gruppen von jeweils zehn Personen eingeteilt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem sowohl der wirksame Mitgliedschaftsvertrag als auch die aktive Teilnahmebestätigung vorliegen. Bei identischen Zeitpunkten wird die Reihenfolge nach dem Zufallsprinzip bestimmt.


    Aus jeder vollständigen Zehnergruppe wird eine Person nach dem Zufallsprinzip als Gewinnerin oder Gewinner eines Sachpreises gezogen. Innerhalb einer vollständigen Zehnergruppe beträgt die Gewinnchance bei dieser Ziehung für jede Person 1:10.


    Die Ziehungen finden am 2., 9., 16., 23. und 30. November 2026 statt. Berücksichtigt werden jeweils die bis zum Vortag um 23:59 Uhr eingegangenen und zum Zeitpunkt der Ziehung gültigen Teilnahmen.


    Noch nicht ausgeloste Teilnahmen werden vor der jeweiligen Gruppenbildung auf ihre Gültigkeit geprüft. Nicht vollständige Gruppen werden mit später eingehenden gültigen Teilnahmen aufgefüllt und bei einer folgenden Ziehung berücksichtigt. Bereits ausgeloste Gruppen werden nicht erneut zusammengestellt.


    Am 30. November 2026 werden alle noch nicht ausgelosten vollständigen Gruppen gezogen. Besteht danach eine letzte Gruppe mit weniger als zehn gültigen Teilnahmen, wird auch aus dieser Gruppe ein Sachpreis verlost. Die Gewinnchance beträgt dort 1 geteilt durch die Zahl der Gruppenmitglieder. Bei nur einer verbleibenden gültigen Teilnahme erhält diese Person den Sachpreis ohne weitere Auslosung.


    Nach der Ziehung ihrer Gruppe nehmen nicht gezogene Personen nicht an weiteren regulären Ziehungen teil. Eine Teilnahme an einer Ersatzziehung innerhalb derselben Gruppe bleibt möglich. Pro Person kann höchstens ein Sachpreis gewonnen werden.


    6. Überraschungsgewinne und Preiszuordnung

    Verlost werden Überraschungs-Sachpreise. Die konkreten Produkte werden vorab nicht öffentlich benannt und den Gewinnerinnen und Gewinnern mit der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt. Die Sachpreise können sich in Art und Wert unterscheiden.


    Der Veranstalter stellt für jede nach Ziffer 5 vorgesehene Gewinnauslosung einen Sachpreis bereit. Der für die jeweilige Ziehung verfügbare Gewinnpool wird vor der Ziehung festgelegt und dokumentiert. Die Zuordnung der Sachpreise zu den Gewinnerinnen und Gewinnern erfolgt nach dem Zufallsprinzip.


    Ein Anspruch auf eine bestimmte Marke, ein bestimmtes Modell oder die Auswahl eines anderen Sachpreises besteht nicht. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch gegen andere Preise ist ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche bei mangelhaften oder falsch gelieferten Gewinnen bleiben unberührt.


    Für die Entgegennahme des Gewinns sind weder ein weiterer Kauf noch ein zusätzlicher Vertragsabschluss erforderlich. Die in Ziffer 7 geregelten Anreisekosten bleiben hiervon unberührt.


    7. Benachrichtigung und Übergabe

    Die Gewinnerinnen und Gewinner werden innerhalb von sieben Kalendertagen nach der jeweiligen Auslosung persönlich, per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt.


    Sie müssen die Annahme des Gewinns innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Benachrichtigung bestätigen. Bei einer persönlichen oder telefonischen Benachrichtigung kann die Bestätigung unmittelbar erfolgen. Auf die Rückmeldefrist und die Folgen einer ausbleibenden Rückmeldung wird ausdrücklich hingewiesen.


    Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Bestätigung oder wird der Gewinn abgelehnt, wird derselbe Sachpreis unter den übrigen teilnahmeberechtigten Personen derselben Gruppe erneut ausgelost. Personen, die den Gewinn bereits abgelehnt oder ihre Rückmeldefrist versäumt haben, werden nicht erneut berücksichtigt. Sind keine entsprechenden Personen mehr vorhanden, findet keine weitere Ersatzziehung statt.


    Die Übergabe erfolgt nach Terminvereinbarung im VIVA Fitness Telgte, Orkotten 37a, 48291 Telgte. Der Gewinn ist innerhalb eines Monats nach Bestätigung der Gewinnannahme abzuholen. Eine abweichende Frist kann im Einzelfall vereinbart werden. Etwaige Anreisekosten tragen die Gewinnerinnen und Gewinner selbst.


    Eine Veröffentlichung von Namen, Fotos oder Videos erfolgt nur mit gesonderter freiwilliger Einwilligung. Die Aushändigung des Gewinns ist davon unabhängig.


    8. Manipulation

    Der Veranstalter kann Personen ausschließen, die nachweislich versuchen, das Gewinnspiel zu manipulieren oder sich durch falsche Angaben eine unberechtigte Teilnahme zu verschaffen. Ein Ausschluss erfolgt nur bei einem sachlichen Grund.


    9. Datenschutz

    Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist der unter Ziffer 1 genannte Veranstalter.


    Für die Durchführung des Gewinnspiels werden Name, Mitgliedsnummer, Kontaktdaten, Teilnahmebestätigung sowie die zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung erforderlichen Vertragsangaben verarbeitet. Die Verarbeitung dient der Prüfung der Teilnahme, der Gruppenbildung, der Auslosung, der Gewinnbenachrichtigung und der Übergabe der Preise.


    Rechtsgrundlage für die hierfür erforderliche Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.


    Die Teilnahme setzt keine Einwilligung in den Erhalt von Newslettern oder die Veröffentlichung von Namen, Fotos oder Videos voraus.


    Die vollständigen Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen dieses Gewinnspiels, insbesondere zu Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, sind unter Datenschutz abrufbar. Sie werden vor Abgabe der Teilnahmebestätigung zugänglich gemacht.


    10. Eigenständige Aktion

    Diese Sachpreisverlosung ist eine eigenständige Aktion. Für eine gegebenenfalls zusätzlich angebotene Verlosung eines Mietzuschusses gelten gesonderte Teilnahmebedingungen.