Allgemeine Geschäftbedingungen / AGB
1. Vertragsschluss
1.1. Geltung der AGB
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von KRAFTFELD Unternehmensgruppe mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.
1.2. Vertragsabschluss im Club
Eine Mitgliedschaft und der damit verbundene Vertrag kommt im Club durch die Unterschrift des Mitgliedes zustande. Ein Widerruf durch das Mitglied ist hierdurch nicht möglich.
1.3. Online-Vertragsabschluss
Eine Mitgliedschaft und der damit verbundene Vertrag kommt durch die Bestätigung der AGB, der Datenschutzbestimmungen, der digitalen Unterschrift und der Widerrufsbelehrung zustande. Eine Online-Mitgliedschaft kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen in Textform (per E-Mail oder auf dem Postweg) widerrufen werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht erlischt automatisch nach der ersten Trainingseinheit im KRAFTFELD innerhalb der 14-tägigen Frist.
1.4. Außer-Haus-Vertragsabschluss
Eine Mitgliedschaft und der damit verbundene Vertrag kommt außer Haus durch die Unterschrift des Mitgliedes zustande. Mitgliedschaften die außer Haus geschlossen wurden können ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss in Textform (per E-Mail oder auf dem Postweg) widerrufen werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht erlischt automatisch nach der ersten Trainingseinheit im KRAFTFELD innerhalb der 14-tägigen Frist.
1.5. Sonstiges
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sind oder wurden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Nutzung des Clubs/Vertragslaufzeit/Kündigung/Stilllegung
2.1. Hausordnung
Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und der jeweils aktuellen Fassung, welche im jeweiligen KRAFTFELD Studio ausgehängt ist oder welche jedes Mitglied mit Vertragsabschluss erhält.
2.2. Vertragslaufzeit/Gebühren
Die Mitgliedschaft KRAFTVOLL und NUR KRAFT haben eine Grundlaufzeit von 12 Monaten. Die Mitgliedschaft KRAFTTEST hat eine Mindestlaufzeit von 1 Monat. Auskunft über die jeweiligen Preise wird bei Vertragsabschluss gegeben und kann zusätzlich dem jeweiligen Vertrag entnommen werden.
Für Mitgliedschaften die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden gilt zusätzlich: Mitgliedschaften, deren Beitrag für die Grundlaufzeit durch Vorauszahlung beglichen wird, wechseln nach der Grundlaufzeit automatisch in den Tarif KRAFTVOLL oder NUR KRAFT. Die Zahlweise wird dabei auf monatlich umgestellt und der Preis dem zum Zeitpunkt der Umstellung im KRAFTVOLL Tarif geltenden Beitrag angepasst.
Die Nutzung des Solariums, sowie der Massageliege ist für KRAFTVOLL und KRAFTTEST jeweils 1x täglich für 15 Minuten kostenlos. Für das Ausstellen eines Ersatztransponders bei schuldhaftem Verlust/Beschädigung wird eine Gebühr von 20,00 € fällig. Zusatzleistungen können je nach Standort, Tarif, Verfügbarkeit und technischen/organisatorischen Voraussetzungen variieren. Für alle Mitgliedschaften, die ab dem 01.09.2022 geschlossen wurden, erhebt KRAFTFELD halbjährliche Betreuungsgebühren von 19,90 € (auf Nachfrage ein individueller Trainingsplan pro Halbjahr und Anwesenheit von einem/r Trainer/in im Studio zur spontanen Betreuung nach Bedarf während der Servicezeiten) die fortlaufend jeweils am 15.01. und am 15.07. per Lastschrift vom angegebenen Konto des Mitglieds abgebucht werden. Des Weiteren können bei einigen Verträgen anteilige Kosten für die Vorabnutzung des Studios anfallen. Der Betreiber behält sich vor, den Umfang an Zusatzleistungen auch zukünftig ggf. anzupassen.
2.3. Schließungen des Studios / Einschränkungen des Trainingsbetriebs
Kurzfristige oder notwendige Schließungen einzelner Bereiche oder des gesamten Studios, z. B. wegen Wartung, Reinigung, Reparatur, Instandhaltung oder Sicherheit, berechtigen nicht zur Beitragsminderung, sofern die Einschränkung unerheblich und dem Mitglied zumutbar ist. Bei länger andauernden Schließungen oder wesentlichen Einschränkungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs gewährt KRAFTFELD einen angemessenen Ausgleich, z. B. durch Gutschrift, beitragsfreie Zeit, Aussetzung der Mitgliedschaft oder Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer behördlich oder gesetzlich angeordneten Schließung bietet KRAFTFELD ebenfalls einen angemessenen Ausgleich an. Gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.
2.4. Verlängerung
Die Vereinbarung verlängert sich nach der Grundlaufzeit um jeweils 1 Monat, sofern sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum nächsten Monatsende vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt gekündigt wird.
Mitgliedschaften die vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden behalten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Kündigungsfristen sowie Vertragsverlängerungen bei. Eine Berufung auf die gesetzlichen Änderungen für Verträge die nach dem 01.03.2022 geschlossen werden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Maßgeblich für die Kündigung einer Mitgliedschaft ist der Zugang der Kündigungserklärung.
2.5. Kündigung/Stilllegung
Die Kündigung kann in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail mit Angabe des Vertragsstandorts an kuendigung@kraftfeldclub.com oder per Post an die Ahlers & Wetstein GmbH & Co. KG, Vidumstraße 2, 49492 Westerkappeln, für den Standort in Münster. Kündigungen für den Standort Osnabrück müssen an die KRAFTFELD GmbH, Vidumstraße 2, 49492 Westerkappeln gerichtet werden. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung. Die Annahme einer Kündigung im Club ist ausgeschlossen und wird verwehrt. Eine außerordentliche Kündigung ist dann möglich, wenn bei einem Umzug die Entfernung weiter als 20 km zum nächsten KRAFTFELD Standort beträgt. Hierfür ist ein Nachweis des Einwohnermeldeamts vorzulegen und mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende einzuhalten.
Die Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einvernehmen bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu vereinbarenden Zeitraum vorübergehend ausgesetzt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend, d. h. die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Eine Aussetzung von mehr als drei Monaten ist vorab schriftlich per E-Mail an info@kraftfeld.com zu beantragen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 € erhoben.
2.6. Standortübergreifendes Training
Standortübergreifendes Training ist nur in ausgewählten Verträgen möglich. Auskunft darüber wird bei Vertragsabschluss gegeben. Die Zusatzleistungen dürfen nur in dem KRAFTFELD Standort in Anspruch genommen werden, welcher auf dem Mitgliedschaftsvertrag angegeben ist.
2.7. Wechselangebot
Das Wechselangebot ist Neukunden mit einem laufenden Vertrag in einem anderen Fitnessstudio vorbehalten und tritt mit dem Vertragsabschluss im KRAFTVOLL Tarif und der Vorlage der Kündigungsbestätigung des alten Studios in Kraft. Die Kündigungsbestätigung des alten Studios ist innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss KRAFTFELD vorzulegen. KRAFTFELD behält sich vor eine Kopie der Kündigungsbestätigung zu erstellen und zu archivieren.
Wenn innerhalb der vierwöchigen Frist keine Kündigungsbestätigung vorgelegt werden kann, tritt nach Ablauf der Frist rückwirkend ab Vertragsbeginn der jeweilige Tarif laut gültiger Preisliste in Kraft zzgl. eventueller Vorabnutzung. KRAFTFELD hat das Recht bei fehlendem Nachweis der Kündigungsbestätigung des alten Fitnessstudios die vorläufig freigestellten Monatsbeiträge ab Vertragsstart zzgl. eventueller Vorabnutzung einzuziehen.
Die gesamte Vertragslaufzeit bei KRAFTFELD verlängert sich um die Restlaufzeit (Restlaufzeit max. 12 Monate) laut Kündigungsbestätigung des alten Fitnessstudios. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Restlaufzeit. Die Startgebühr sind wie üblich direkt zu Vertragsbeginn zu entrichten.
2.8. Vorabnutzung
Vertragsstart ist immer der 01. eines Monats. Besteht der Wunsch das Training vorab zu beginnen, wird der Monatsbeitrag anteilig auf den laufenden Monat berechnet und eingezogen.
3. Pflichten des Mitgliedes
3.1. Das Mitglied verpflichtet sich den Mitgliedsausweis/Transponder nur höchstpersönlich zu verwenden und diesen Dritten nicht zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber KRAFTFELD für Schäden aufgrund Missbrauchs des Mitgliedsausweises/Transponders, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Verlust des Mitgliedsausweises/Transponders ist KRAFTFELD sofort zu melden.
3.2. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzanspruches in Höhe von 250,00 €. Die Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt KRAFTFELD vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
3.3. Kinder zwischen 14 und 18 Jahren, die ein Training bei KRAFTFELD absolvieren, sind stets von einem Erziehungsberechtigten zum Training zu begleiten und zu beaufsichtigen. Minderjährigen ohne Aufsichtsperson ist der Zutritt zum Studio verwährt. Die gesetzlichen Vertreter haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Mitgliedsdaten/Angabe einer E-Mail-Adresse
4.1. Die Mitgliedschaft bei KRAFTFELD ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Damit wir sicherstellen können, dass der Mitgliedsausweis/Transponder nur vom KRAFTFELD Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied seine persönlichen Daten, einschließlich seines Fotos, zur Verfügung. KRAFTFELD behält sich vor, bei Nichtabgabe eines Fotos, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt in den Club durch einen Lichtbildausweis zu überprüfen.
4.2. Bei Vertragsabschluss ist das Mitglied verpflichtet der KRAFTFELD Unternehmensgruppe eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Das KRAFTFELD Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass bedeutsame rechtliche Erklärungen von der KRAFTFELD Unternehmensgruppe (z. B. Mahnungen, Sonstiges) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt gemeldete Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt gemeldete E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
5. Fälligkeit der Beiträge/Zahlungsverzug
5.1. Alle Beiträge, Betreuungsgebühren sowie Einmalzahlungen werden ausschließlich per Lastschrift abgebucht. Sollte die Einzugsermächtigung von KRAFTFELD vom Mitglied im Nachhinein entzogen werden, fallen alle noch offenen Forderungen bis zum Ende der Mitgliedschaft sofort im Voraus, zum ersten des nächsten Monats, an. Für Rückbuchungen berechnen wir die jeweilige Gebühr des Bankinstituts zzgl. unserer Bearbeitungsgebühr.
5.2. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Nutzungsentgelte bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. Bei Verzug eines Mitgliedsbeitrages sind wir berechtigt, ein Inkassounternehmen/einen Rechtsanwalt zur Beitreibung der Forderung einzuschalten. Die Kosten, die für die Beitreibung der Forderung anfallen oder aufgewendet werden, können im Rahmen des Verzugsschadensrechts gegen Sie geltend gemacht werden.
6. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied verpflichtet sich, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen und die vereinbarten Gebühren und Beiträge zu begleichen. Das Mitglied wird der KRAFTFELD Unternehmensgruppe hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Bankkonto die erforderliche Deckung für die Belastung der fälligen Gebühren und Beiträge aufweist.
7. Datenschutzbestimmungen
In den KRAFTFELD Studios werden zur Erhöhung der Sicherheit und um vorsätzlichen Vandalismus vorzubeugen und aufzudecken Teilbereiche, welche nicht der Privatsphäre unterliegen, durch Videokameras überwacht und für 48 Stunden gespeichert. Einzelfallbezogen werden Aufnahmen über längere Zeiträume gespeichert, soweit und solange dies zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist. Details über Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Sichtung und Verwaltung des Materials, Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, Informationen der Datenvereinbarung und Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer werden im Eingangsbereich des jeweiligen Studios ausgeschildert.
Mit der Unterschrift der Mitgliedschaft erklärt sich das Mitglied mit den vorgelegten, ausgelegten und auf der Homepage ersichtlichen Datenschutzbestimmungen einverstanden. Beim Abschluss einer Online-Mitgliedschaft erfolgt die Bestätigung mit der digitalen Unterschrift und über das Betätigen des Buttons.
8. Haftung / Nutzung der Geräte / Gesundheitliche Verantwortung
KRAFTFELD haftet für Schäden des Mitglieds nur nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für mitgebrachte Gegenstände, Wertsachen, Schmuck, Geld und Kleidung übernimmt KRAFTFELD keine Haftung, sofern kein schuldhaftes Verhalten von KRAFTFELD vorliegt.
Das Mitglied ist verpflichtet, sämtliche Geräte, Trainingsbereiche und Einrichtungen sachgemäß und entsprechend der Hinweise des Personals oder der ausgehängten Nutzungsanweisungen zu verwenden. Schäden, Defekte oder Gefahrensituationen sind dem Studiopersonal unverzüglich zu melden.
Das Mitglied ist verpflichtet, vor Aufnahme des Trainings selbst zu prüfen, ob gesundheitliche Bedenken bestehen. Bei Erkrankungen, Verletzungen, Schwangerschaft oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen ist vor Trainingsaufnahme ärztlicher Rat einzuholen.
Das Training erfolgt in eigener gesundheitlicher Verantwortung. Bei gesundheitlichen Einschränkungen, Erkrankungen, Verletzungen, Schwangerschaft oder Unsicherheiten wird dem Mitglied empfohlen, vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einzuholen.
9. Schlussbestimmung
KRAFTFELD ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten zu ändern. Das Mitglied wird bei Änderungen in Kenntnis gesetzt.
Stand: Juli 2026
Diese AGB gelten für die gesamte KRAFTFELD Unternehmensgruppe und die folgenden Firmen mit den jeweiligen Standorten:
Standorte:
KRAFTFELD Münster
Ahlers & Wetstein GmbH & Co.KG
Vertreten durch:
Ahlers & Wetstein Verwaltungs-GmbH
Vidumstraße 2, 49492 Westerkappeln
Geschäftsführer:
Philipp Ahlers & Alexander Wetstein