GEWINNSPIELE

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Mit etwas Glück übernehmen wir sechs Monatskaltmieten – bis zu 5.000 € insgesamt, berechnet auf deinen eigenen Mietanteil.


Und im November 2026 gibt es im KRAFTFELD noch mehr zu gewinnen: Entdecke unsere aktuellen Gewinnspiele und sichere dir deine Chance auf besondere Preise. Alle Infos und Teilnahmebedingungen findest du beim jeweiligen Gewinnspiel.

  • Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „Zahl meine Miete“

    Teilnahmebedingungen – KRAFTFELD Mietgewinnspiel 2026/2027


    1. Veranstalter

    Veranstalter des Gewinnspiels ist die 


    Ahlers & Wetstein GmbH & Co. KG, Vidumstraße 2, 49492 Westerkappeln, 

    E-Mail: info@kraftfeldclub.com, nachfolgend „Veranstalter“.


    Das Gewinnspiel gilt ausschließlich für den Standort KRAFTFELD sports & recovery Münster.


    2. Aktionszeitraum

    Das Gewinnspiel beginnt am 1. November 2026 und endet am 31. Januar 2027 mit Ende der an diesem Tag geltenden Studioöffnungszeit, spätestens jedoch um 23:59 Uhr.


    Die ausgefüllte Teilnahmekarte muss innerhalb dieses Zeitraums im KRAFTFELD Münster abgegeben werden. Es gilt die deutsche Ortszeit.


    3. Teilnahmeberechtigung

    Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren, die sowohl bei Abgabe der Teilnahmekarte als auch am 31. Januar 2027 über eine bestehende Mitgliedschaft im KRAFTFELD Münster verfügen. Neu- und Bestandsmitglieder sind gleichermaßen teilnahmeberechtigt.


    Eine bereits ausgesprochene Kündigung schließt die Teilnahme nicht aus, sofern die Mitgliedschaft am 31. Januar 2027 noch besteht.


    Voraussetzung ist außerdem, dass die teilnehmende Person am 31. Januar 2027 als Mieterin oder Mieter beziehungsweise Untermieterin oder Untermieter vertraglich zur Zahlung einer Kaltmiete für selbst genutzten Wohnraum verpflichtet ist.


    Personen ohne eigene entsprechende Mietverpflichtung, insbesondere bei mietfreiem Wohnen oder selbst genutztem Wohneigentum, sind nicht teilnahmeberechtigt.


    Probetrainings, Tageskarten und die alleinige Nutzung über Firmenfitnessanbieter begründen keine Teilnahmeberechtigung. Mitarbeitende des Veranstalters sowie Personen, die an der Organisation oder Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind, sind ausgeschlossen.


    4. Teilnahme und Kosten

    Die Teilnahme erfolgt durch das vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllen einer Teilnahmekarte und deren Abgabe am Empfang des KRAFTFELD Münster, Robert-Bosch-Straße 2–4, 48153 Münster.


    Mit der Abgabe erklärt die teilnehmende Person ihre Teilnahme unter diesen Bedingungen. Eine automatische Teilnahme aufgrund der Mitgliedschaft findet nicht statt.


    Pro Person ist eine Teilnahme möglich. Mehrfach abgegebene Karten werden nur einmal berücksichtigt und erhöhen die Gewinnchance nicht.


    Für die Teilnahme wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Die regulären Kosten der Mitgliedschaft bleiben bestehen. Eine Newsletteranmeldung oder Einwilligung in die Veröffentlichung von Namen, Fotos oder Videos ist nicht erforderlich.


    5. Gewinn und Berechnung

    Verlost wird einmalig eine Mietbeteiligung in Höhe von sechs Monatskaltmieten, höchstens jedoch 5.000 € insgesamt, an eine Gewinnerin oder einen Gewinner.


    Berechnungsgrundlage ist die am 31. Januar 2027 vertraglich geschuldete monatliche Nettokaltmiete für den selbst genutzten Wohnraum. Der Gewinn berechnet sich wie folgt:


    Sechs × berücksichtigungsfähige Monatskaltmiete, maximal 5.000 € insgesamt.


    Betriebs- und Heizkosten, Strom, Internet, Kautionen sowie gesonderte Entgelte für Stellplätze, Garagen oder sonstige Zusatzleistungen werden nicht berücksichtigt.


    Bei gemeinsam gemietetem Wohnraum wird ausschließlich der nachgewiesene eigene Anteil an der Nettokaltmiete berücksichtigt. Besteht keine nachweisbare abweichende Aufteilung, wird die Nettokaltmiete zu gleichen Teilen auf die im Mietvertrag aufgeführten Mietparteien verteilt.


    Bei einer Untermiete zählt die im Untermietvertrag ausgewiesene Nettokaltmiete. Enthält der Vertrag lediglich eine Pauschal- oder Warmmiete, ist der darin enthaltene Kaltmietanteil durch eine ergänzende Bestätigung der vermietenden Person nachzuweisen.


    Spätere Änderungen der Miete oder ein späterer Umzug verändern die auf Grundlage des Stichtags berechnete Gewinnhöhe nicht. Es handelt sich um einen einmaligen Geldgewinn, dessen Höhe anhand von sechs Monatskaltmieten berechnet wird.


    Ein Anspruch auf Auszahlung der Differenz zwischen dem berechneten Gewinn und dem Höchstbetrag von 5.000 € besteht nicht. Der Veranstalter tritt nicht in den Mietvertrag ein; die Mietzahlungspflicht gegenüber der vermietenden Person bleibt unverändert bestehen.


    6. Auslosung

    Die Auslosung findet am 07.02.2027 unter sämtlichen gültigen Teilnahmen statt.


    Die Gewinnerin oder der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Jede gültige Teilnahme hat bei der Auslosung dieselbe Gewinnchance. Die Dauer der Mitgliedschaft und die Trainingshäufigkeit haben keinen Einfluss auf die Gewinnchance.


    7. Benachrichtigung und Mietnachweis

    Die ausgeloste Person wird innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Ziehung über die auf der Teilnahmekarte angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer benachrichtigt.


    Sie muss die Annahme des Gewinns innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Benachrichtigung bestätigen.


    Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Benachrichtigung sind der Miet- beziehungsweise Untermietvertrag und gegebenenfalls ergänzende Unterlagen vorzulegen, aus denen die am Stichtag geltende Nettokaltmiete und der berücksichtigungsfähige eigene Mietanteil hervorgehen. Eine angemessene Fristverlängerung kann bei nachvollziehbaren Verzögerungen vereinbart werden.


    Nicht für die Prüfung erforderliche Vertragsbestandteile und personenbezogene Angaben dürfen geschwärzt werden. Erkennbar bleiben müssen die für den Nachweis erforderlichen Angaben, insbesondere die eigene Mietereigenschaft, der betreffende Wohnraum und die maßgebliche Kaltmiete.


    Auf die Fristen und die Folgen einer ausbleibenden Rückmeldung oder eines fehlenden Nachweises wird in der Gewinnbenachrichtigung ausdrücklich hingewiesen.


    Wird der Gewinn abgelehnt, bleibt die fristgerechte Bestätigung aus oder kann die Teilnahmeberechtigung beziehungsweise eine berücksichtigungsfähige Mietverpflichtung nicht fristgerecht nachgewiesen werden, wird unter den übrigen gültigen Teilnahmen eine Ersatzperson ausgelost. Für diese gelten dieselben Benachrichtigungs- und Nachweisfristen.


    8. Auszahlung

    Der nach Ziffer 5 ermittelte Gewinn wird innerhalb von 30 Kalendertagen nach vollständiger Prüfung der erforderlichen Nachweise und Mitteilung einer Bankverbindung einmalig auf ein von der Gewinnerin oder dem Gewinner benanntes eigenes Konto überwiesen.


    Eine Veröffentlichung von Namen, Fotos oder Videos erfolgt nur mit gesonderter freiwilliger Einwilligung. Die Auszahlung ist davon unabhängig.


    9. Manipulation

    Der Veranstalter kann Personen ausschließen, die nachweislich versuchen, das Gewinnspiel zu manipulieren oder sich durch falsche Angaben beziehungsweise verfälschte Nachweise eine unberechtigte Teilnahme oder einen überhöhten Gewinn zu verschaffen. Ein Ausschluss erfolgt nur bei einem sachlichen Grund.


    10. Datenschutz

    Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist der unter Ziffer 1 genannte Veranstalter.


    Zur Durchführung des Gewinnspiels werden Name, Mitgliedsnummer, die angegebenen Kontaktdaten, die Teilnahmebestätigung sowie die zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung erforderlichen Mitgliedschaftsangaben verarbeitet.


    Ausschließlich bei der ausgelosten Person werden zusätzlich die erforderlichen Angaben zum Mietverhältnis, zur Berechnung des Gewinns und zur Bankverbindung verarbeitet. Mietunterlagen sind nicht bereits bei der Anmeldung einzureichen.


    Die Verarbeitung erfolgt zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung, zur Auslosung, zur Benachrichtigung, zur Prüfung der Mietnachweise und zur Auszahlung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, erfolgt die weitere Speicherung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.


    Mietunterlagen werden nur im erforderlichen Umfang eingesehen. Eine vollständige Kopie des Mietvertrags wird nicht routinemäßig aufbewahrt. Soweit Nachweise gespeichert werden müssen, beschränkt sich dies auf die erforderlichen Angaben beziehungsweise geschwärzten Auszüge.


    Die ausschließlich für das Gewinnspiel verarbeiteten Daten der nicht gewinnenden Personen werden spätestens drei Monate nach vollständiger Abwicklung gelöscht. Gewinn- und Auszahlungsnachweise werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Abwicklung und die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Unabhängig davon gelten für Mitgliedschaftsdaten die hierfür maßgeblichen Speicherfristen.


    Die Teilnahme setzt keine Einwilligung in Werbung voraus.


    Weitere Informationen, insbesondere zu Empfängern, Betroffenenrechten und Kontaktmöglichkeiten, sind unter Datenschutz abrufbar. Die Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise werden vor Abgabe der Teilnahmekarte zugänglich gemacht.


    11. Eigenständige Aktion

    Dieses Mietgewinnspiel ist eine eigenständige Aktion. Die Teilnahme an anderen Gewinnspielen des Veranstalters erhöht oder vermindert die Gewinnchance nicht. Ein Gewinn beim KRAFTFELD Überraschungsgewinnspiel schließt die Teilnahme an diesem Mietgewinnspiel nicht aus.

  • Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „Black Month“


    Teilnahmebedingungen – KRAFTFELD Überraschungsgewinnspiel November 2026



    1. Veranstalter

    Veranstalter des Gewinnspiels ist die 

    Ahlers & Wetstein GmbH & Co. KG, Vidumstraße 2, 49492 Westerkappeln, 

    E-Mail: info@kraftfeldclub.com, nachfolgend „Veranstalter“.


    Das Gewinnspiel gilt ausschließlich für den Standort KRAFTFELD sports & recovery Münster.


    2. Aktionszeitraum

    Berücksichtigt werden neue Mitgliedschaftsverträge, die vom 1. November 2026 um 00:00 Uhr bis zum 29. November 2026 um 23:59 Uhr für den Standort Münster abgeschlossen werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des wirksamen Vertragsabschlusses, nicht der erste Trainingstag.


    Die aktive Teilnahmebestätigung muss beim Vertragsabschluss und spätestens am 29. November 2026 um 23:59 Uhr erfolgen. Es gilt die deutsche Ortszeit.


    3. Teilnahmeberechtigung

    Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren, die im Aktionszeitraum einen neuen, kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag für das KRAFTFELD Münster abschließen und ihre Teilnahme fristgerecht aktiv bestätigen.


    Ehemalige Mitglieder sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, sofern ihre frühere Mitgliedschaft vor Abschluss des neuen Vertrags bereits beendet war.


    Vertragsverlängerungen, Tarifwechsel, Probetrainings, Tageskarten sowie die Nutzung über Firmenfitnessanbieter begründen keine Teilnahmeberechtigung. Mitarbeitende des Veranstalters und Personen, die an der Organisation oder Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind, sind ausgeschlossen.


    Pro Person ist eine Teilnahme möglich. Mehrere Vertragsabschlüsse erhöhen die Gewinnchance nicht.


    4. Anmeldung und Kosten

    Die Teilnahme erfolgt durch aktive Teilnahmebestätigung beim Vertragsabschluss. Eine Newsletteranmeldung oder Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos ist nicht erforderlich.

    Für die Teilnahme wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Die regulären Kosten der abgeschlossenen Mitgliedschaft bleiben bestehen.


    Gesetzliche Widerrufsrechte und vertragliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Mitgliedschaftsverträge, die bis zur ersten Auslosung der betreffenden Gruppe wirksam widerrufen oder rückwirkend aufgehoben wurden, werden nicht berücksichtigt. Eine ordentliche Kündigung allein führt nicht zum Ausschluss, solange die Mitgliedschaft am Tag der ersten Auslosung der betreffenden Gruppe noch besteht.


    5. Gruppenbildung und Auslosung

    Die gültigen Teilnahmen werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs in Gruppen von jeweils zehn Personen eingeteilt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem sowohl der wirksame Mitgliedschaftsvertrag als auch die aktive Teilnahmebestätigung vorliegen. Bei identischen Zeitpunkten wird die Reihenfolge nach dem Zufallsprinzip bestimmt.


    Aus jeder vollständigen Zehnergruppe wird eine Person nach dem Zufallsprinzip als Gewinnerin oder Gewinner eines Sachpreises gezogen. Innerhalb einer vollständigen Zehnergruppe beträgt die Gewinnchance bei dieser Ziehung für jede Person 1:10.


    Die Ziehungen finden am 2., 9., 16., 23. und 30. November 2026 statt. Berücksichtigt werden jeweils die bis zum Vortag um 23:59 Uhr eingegangenen und zum Zeitpunkt der Ziehung gültigen Teilnahmen.


    Noch nicht ausgeloste Teilnahmen werden vor der jeweiligen Gruppenbildung auf ihre Gültigkeit geprüft. Nicht vollständige Gruppen werden mit später eingehenden gültigen Teilnahmen aufgefüllt und bei einer folgenden Ziehung berücksichtigt. Bereits ausgeloste Gruppen werden nicht erneut zusammengestellt.


    Am 30. November 2026 werden alle noch nicht ausgelosten vollständigen Gruppen gezogen. Besteht danach eine letzte Gruppe mit weniger als zehn gültigen Teilnahmen, wird auch aus dieser Gruppe ein Sachpreis verlost. Die Gewinnchance beträgt dort 1 geteilt durch die Zahl der Gruppenmitglieder. Bei nur einer verbleibenden gültigen Teilnahme erhält diese Person den Sachpreis ohne weitere Auslosung.


    Nach der Ziehung ihrer Gruppe nehmen nicht gezogene Personen nicht an weiteren regulären Ziehungen teil. Eine Teilnahme an einer Ersatzziehung innerhalb derselben Gruppe bleibt möglich. Pro Person kann höchstens ein Sachpreis gewonnen werden.


    6. Überraschungsgewinne und Preiszuordnung

    Verlost werden Überraschungs-Sachpreise. Die konkreten Produkte werden vorab nicht öffentlich benannt und den Gewinnerinnen und Gewinnern mit der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt. Die Sachpreise können sich in Art und Wert unterscheiden.


    Der Veranstalter stellt für jede nach Ziffer 5 vorgesehene Gewinnauslosung einen Sachpreis bereit. Der für die jeweilige Ziehung verfügbare Gewinnpool wird vor der Ziehung festgelegt und dokumentiert. Die Zuordnung der Sachpreise zu den Gewinnerinnen und Gewinnern erfolgt nach dem Zufallsprinzip.


    Ein Anspruch auf eine bestimmte Marke, ein bestimmtes Modell oder die Auswahl eines anderen Sachpreises besteht nicht. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch gegen andere Preise ist ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche bei mangelhaften oder falsch gelieferten Gewinnen bleiben unberührt.


    Für die Entgegennahme des Gewinns sind weder ein weiterer Kauf noch ein zusätzlicher Vertragsabschluss erforderlich. Die in Ziffer 7 geregelten Anreisekosten bleiben hiervon unberührt.


    7. Benachrichtigung und Übergabe

    Die Gewinnerinnen und Gewinner werden innerhalb von sieben Kalendertagen nach der jeweiligen Auslosung persönlich, per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt.


    Sie müssen die Annahme des Gewinns innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Benachrichtigung bestätigen. Bei einer persönlichen oder telefonischen Benachrichtigung kann die Bestätigung unmittelbar erfolgen. Auf die Rückmeldefrist und die Folgen einer ausbleibenden Rückmeldung wird ausdrücklich hingewiesen.


    Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Bestätigung oder wird der Gewinn abgelehnt, wird derselbe Sachpreis unter den übrigen teilnahmeberechtigten Personen derselben Gruppe erneut ausgelost. Personen, die den Gewinn bereits abgelehnt oder ihre Rückmeldefrist versäumt haben, werden nicht erneut berücksichtigt. Sind keine entsprechenden Personen mehr vorhanden, findet keine weitere Ersatzziehung statt.


    Die Übergabe erfolgt nach Terminvereinbarung im KRAFTFELD Münster, Robert-Bosch-Straße 2–4, 48153 Münster. Der Gewinn ist innerhalb eines Monats nach Bestätigung der Gewinnannahme abzuholen. Eine abweichende Frist kann im Einzelfall vereinbart werden. Etwaige Anreisekosten tragen die Gewinnerinnen und Gewinner selbst.


    Eine Veröffentlichung von Namen, Fotos oder Videos erfolgt nur mit gesonderter freiwilliger Einwilligung. Die Aushändigung des Gewinns ist davon unabhängig.


    8. Manipulation

    Der Veranstalter kann Personen ausschließen, die nachweislich versuchen, das Gewinnspiel zu manipulieren oder sich durch falsche Angaben eine unberechtigte Teilnahme zu verschaffen. Ein Ausschluss erfolgt nur bei einem sachlichen Grund.


    9. Datenschutz

    Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist der unter Ziffer 1 genannte Veranstalter.


    Für die Durchführung des Gewinnspiels werden Name, Mitgliedsnummer, Kontaktdaten, Teilnahmebestätigung sowie die zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung erforderlichen Vertragsangaben verarbeitet. Die Verarbeitung dient der Prüfung der Teilnahme, der Gruppenbildung, der Auslosung, der Gewinnbenachrichtigung und der Übergabe der Preise.


    Rechtsgrundlage für die hierfür erforderliche Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.


    Die Teilnahme setzt keine Einwilligung in den Erhalt von Newslettern oder die Veröffentlichung von Namen, Fotos oder Videos voraus.


    Die vollständigen Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen dieses Gewinnspiels, insbesondere zu Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, sind unter Datenschutz abrufbar. Sie werden vor Abgabe der Teilnahmebestätigung zugänglich gemacht.


    10. Eigenständige Aktion

    Diese Sachpreisverlosung ist eine eigenständige Aktion. Für eine gegebenenfalls zusätzlich angebotene Verlosung eines Mietzuschusses gelten gesonderte Teilnahmebedingungen.