VIVA Fitness Telgte – Allgemeine Geschäftbedingungen / AGB
1. Vertragsschluss
1.1. Geltung der AGB
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von V1VA Fitness Unternehmensgruppe mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.
1.2. Vertragsabschluss im Club
Eine Mitgliedschaft und der damit verbundene Vertrag kommt im Club durch die Unterschrift des Mitgliedes zustande. Ein Widerruf durch das Mitglied ist hierdurch nicht möglich.
1.3. Online-Vertragsabschluss
Eine Mitgliedschaft und der damit verbundene Vertrag kommt durch die Bestätigung der AGBs, der Datenschutzbestimmung, der digitalen Unterschrift und der Widerrufsbelehrung zustande. Eine Online-Mitgliedschaft kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen in Textform (per E-Mail oder auf dem Postweg) widerrufen werden. Das 14-tägige Sonderkündigungsrecht erlischt automatisch nach der ersten Trainingseinheit im V1VA Fitness innerhalb der 14-tägigen Frist.
1.4. Außer-Haus-Vertragsabschluss
Eine Mitgliedschaft und der damit verbundene Vertrag kommt außer Haus durch die Unterschrift des Mitgliedes zustande. Mitgliedschaften die außer Haus geschlossen wurden können ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss in Textform (per E-Mail oder auf dem Postweg) widerrufen werden. Das 14-tägige Sonderkündigungsrecht erlischt automatisch nach der ersten Trainingseinheit im V1VA Fitness innerhalb der 14-tägigen Frist.
1.5. Sonstiges
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sind oder wurden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Nutzung des Clubs/Vertragslaufzeit/Kündigung/Stilllegung
2.1. Hausordnung
Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und der jeweils aktuellen Fassung, welche im jeweiligen V1VA Fitness Studio ausgehängt ist oder welche jedes Mitglied mit Vertragsabschluss erhält.
2.2. Vertragslaufzeit/Gebühren
Die Mitgliedschaft V1VA Gold hat eine Grundlaufzeit von 12 Monaten. Die Mitgliedschaft V1VA Flex hat eine Mindestlaufzeit von 1 Monat. Die Mitgliedschaft V1VA Red hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Auskunft über die jeweiligen Preise wird bei Vertragsabschluss gegeben und kann zusätzlich dem jeweiligen Vertrag entnommen werden.
Für Mitgliedschaften die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden gilt zusätzlich: Mitgliedschaften, deren Beitrag für die Grundlaufzeit durch Vorauszahlung beglichen wird, wechseln nach der Grundlaufzeit automatisch in den V1VA Gold Tarif. Die Zahlweise wird dabei auf monatlich umgestellt und der Preis dem zum Zeitpunkt der Umstellung im V1VA Gold Tarif geltenden Beitrag angepasst. Die Nutzung des Solariums, sowie der Massageliege ist für V1VA Gold und V1VA Flex sowie V1VA Red Mitgliedschaften jeweils 1x täglich für 15 Minuten kostenlos, für jede weitere Nutzung fallen jeweils 7,50 € pro 15 Minuten (oder 0,50 € pro Minute) Nutzungsgebühr an. Für das Ausstellen eines Ersatztransponders bei schuldhaftem Verlust/Beschädigung wird eine Gebühr von 20,00 € fällig. Die Zusatzleistungen variieren zwischen den einzelnen Standorten. Einen Anspruch auf jegliche Zusatzleistung (z. B. Solarium, Sauna, Massageliege, Getränke, Kurse, Kaffee usw.) besteht nicht. Für alle Mitgliedschaften, die ab dem 01.09.2022 geschlossen wurden, erhebt V1VA Fitness halbjährliche Betreuungsgebühren von 19,90 € (auf Nachfrage ein individueller Trainingsplan pro Halbjahr und Anwesenheit von einem/r Trainer/in im Studio zur spontanen Betreuung nach Bedarf während der Servicezeiten) die fortlaufend jeweils am 15.01. und am 15.07. per Lastschrift vom angegebenen Konto des Mitglieds abgebucht werden. Des Weiteren können bei einigen Verträgen anteilige Kosten für die Vorabnutzung des Studios anfallen. Der Betreiber behält sich vor, den Umfang an Zusatzleistungen auch zukünftig ggf. anzupassen.
2.3. Schließungen des Studios
Im Falle einer staatlich oder behördlich angeordneten Schließung des V1VA Fitness als auch bei Schließungen des Studios für bauliche Maßnahmen werden die Mitgliedsbeiträge fortlaufend eingezogen. Der Zeitraum in dem das Studio nicht genutzt werden konnte, schließt sich als Ausgleich kostenfrei an die vereinbarte Vertragslaufzeit an.
2.4. Verlängerung
Die Vereinbarung verlängert sich nach der Grundlaufzeit um jeweils 1 Monat, sofern sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum nächsten Monatsende vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt gekündigt wird.
Mitgliedschaften die vor dem 01.03.2022 geschlossen wurden behalten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Kündigungsfristen sowie Vertragsverlängerungen bei. Eine Berufung auf die gesetzlichen Änderungen für Verträge die nach dem 01.03.2022 geschlossen werden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Maßgeblich für die Kündigung einer Mitgliedschaft ist der Zugang der Kündigungserklärung.
2.5. Kündigung/Stilllegung
Ordentliche und außerordentliche Kündigungen bedürfen der Briefform und sind für den Standort
Telgte
an die
KRAFTFELD GmbH, Vidumstraße 2, 49492 Westerkappeln gerichtet werden. Per E-Mail bitten wir die Kündigung, unter Angabe des Vertragsstandorts, an
kuendigung@kraftfeldclub.com zu versenden. Die Annahme einer Kündigung im Club ist ausgeschlossen und wird verwehrt. Eine außerordentliche Kündigung ist dann möglich, wenn bei einem Umzug die Entfernung weiter als 20 km zum nächsten
V1VA Fitness Standort beträgt. Hierfür ist ein Nachweis des Einwohnermeldeamts vorzulegen und mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende einzuhalten.
Die Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einvernehmen bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu vereinbarenden Zeitraum vorübergehend ausgesetzt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend, d. h. die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Eine Bearbeitungsgebühr für diese Fälle beträgt 7,00 €.
2.6. Standortübergreifendes Training
Ein Standortübergreifendes Training ist nur in ausgewählten Verträgen möglich. Auskunft darüber wird bei Vertragsabschluss gegeben. Die Zusatzleistungen dürfen nur in dem V1VA Fitness Standort in Anspruch genommen werden, welcher auf dem Mitgliedschaftsvertrag angegeben ist.
2.7. Wechselangebot
Das Wechselangebot ist Neukunden mit einem laufenden Vertrag in einem anderen Fitnessstudio vorbehalten und tritt mit dem Vertragsabschluss im
V1VA Gold Tarif und der Vorlage der Kündigungsbestätigung des alten Studios in Kraft. Die Kündigungsbestätigung des alten Studios ist innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss
V1VA Fitness vorzulegen.
V1VA Fitness behält sich vor eine Kopie der Kündigungsbestätigung zu erstellen und zu archivieren.
Wenn innerhalb der vierwöchigen Frist keine Kündigungsbestätigung vorgelegt werden kann, tritt nach Ablauf der Frist rückwirkend ab Vertragsbeginn der jeweilige Tarif laut gültiger Preisliste in Kraft zzgl. eventueller Vorabnutzung.
V1VA Fitness hat das Recht bei fehlendem Nachweis der Kündigungsbestätigung des alten Fitnessstudios die vorläufig freigestellten Monatsbeiträge ab Vertragsstart zzgl. eventueller Vorabnutzung einzuziehen.
Die gesamte Vertragslaufzeit bei V1VA Fitness verlängert sich um die Restlaufzeit (Restlaufzeit max. 12 Monate) laut Kündigungsbestätigung des alten Fitnessstudios. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Restlaufzeitzeit. Die Kosten für die Start-Up sind wie üblich direkt zu Vertragsbeginn zu entrichten.
2.8. Vorabnutzung
Vertragsstart ist immer der 01. eines Monats. Besteht der Wunsch das Training vorab zu beginnen, wird der Monatsbeitrag anteilig auf den laufenden Monat berechnet und eingezogen.
3. Pflichten des Mitgliedes
3.1. Das Mitglied verpflichtet sich den Mitgliedsausweis/Transponder nur höchstpersönlich zu verwenden und diesen Dritten nicht zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber V1VA Fitness für Schäden aufgrund Missbrauchs des Mitgliedsausweises/Transponders, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Verlust des Mitgliedsausweises/Transponders ist V1VA Fitness sofort zu melden.
3.2. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzanspruches in Höhe von 250,00 €. Die Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt V1VA Fitness vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
3.3. Kinder zwischen 14 und 18 Jahren, die ein Training bei V1VA FITNESS absolvieren, sind stets von einem Erziehungsberechtigten zum Training zu begleiten und zu beaufsichtigen. Minderjährigen ohne Aufsichtsperson ist der Zutritt zum Studio verwährt. Eltern haften für ihre Kinder.
4. Mitgliedsdaten/Angabe einer E-Mail-Adresse
4.1. Die Mitgliedschaft bei V1VA Fitness ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Damit wir sicherstellen können, dass der Mitgliedsausweis/ Transponder nur vom V1VA Fitness Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied seine persönlichen Daten, einschließlich seines Fotos, zur Verfügung. V1VA Fitness behält sich vor, bei nicht Abgabe eines Fotos, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt in den Club durch einen Lichtbildausweis zu überprüfen.
4.2. Bei Vertragsabschluss ist das Mitglied verpflichtet der V1VA Fitness Unternehmensgruppe eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Das V1VA Fitness Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass bedeutsame rechtliche Erklärungen von der V1VA Fitness Unternehmensgruppe (z. B. Mahnungen, Sonstiges) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt gemeldete Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt gemeldete E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
5. Fälligkeit der Beiträge/Zahlungsverzug
5.1. Die Gebühr für die Start-Up und die monatlichen Beiträge werden zum Vertragsstart fällig, soweit vertraglich (ggf. in den Sondervereinbarungen) nichts anderes vereinbart wurde.
5.2. Alle Beiträge, Betreuungsgebühren sowie Einmalzahlungen werden ausschließlich per Lastschrift abgebucht. Sollte die Einzugsermächtigung von V1VA Fitness vom Mitglied im Nachhinein entzogen werden, fallen alle noch offenen Forderungen bis zum Ende der Mitgliedschaft sofort im Voraus, zum ersten des nächsten Monats, an. Für Rückbuchungen berechnen wir die jeweilige Gebühr des Bankinstituts zzgl. unserer Bearbeitungsgebühr.
5.3. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Nutzungsentgelte bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. Bei Verzug eines Mitgliedsbeitrages sind wir berechtigt, ein Inkassounternehmen / einen Rechtsanwalt zur Beitreibung der Forderung einzuschalten. Die Kosten, die für die Beitreibung der Forderung anfallen oder aufgewendet werden, können im Rahmen des Verzugsschadensrechts gegen Sie geltend gemacht werden.
6. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied verpflichtet sich, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen und die vereinbarten Gebühren und Beiträge zu begleichen. Das Mitglied wird der V1VA Fitness Unternehmensgruppe hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Bankkonto die erforderliche Deckung für die Belastung der fälligen Gebühren und Beiträge aufweist.
7. Datenschutzbestimmung
In den V1VA Fitness Studios werden zur Erhöhung der Sicherheit und um vorsätzlichen Vandalismus vorzubeugen und aufzudecken Teilbereiche, welche nicht der Privatsphäre unterliegen, durch Videokameras überwacht und für 48 Stunden gespeichert. Einzelfallbezogen werden Aufnahmen über längere Zeiträume gespeichert, soweit und solange dies zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist. Details über Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Sichtung und Verwaltung des Materials, Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, Informationen der Datenvereinbarung und Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer werden im Eingangsbereich des jeweiligen Studios ausgeschildert.
Mit der Unterschrift der Mitgliedschaft erklärt sich das Mitglied mit den vorgelegten, ausgelegten und auf der Homepage ersichtlichen Datenschutzbestimmungen einverstanden. Beim Abschluss einer Online-Mitgliedschaft erfolgt die Bestätigung mit der digitalen Unterschrift und über das Betätigen des Buttons.
8. Schlussbestimmung
V1VA Fitness ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten zu ändern. Das Mitglied wird bei Änderungen in Kenntnis gesetzt.
Stand: Juli 2026
Diese AGBs gelten für die gesamte V1VA Fitness Unternehmensgruppe,
und die folgenden Firmen mit den jeweiligen Standorten:
KRAFTFELD GmbH
Vidumstraße 2, 49492 Westerkappeln
Vertreten durch:
Geschäftsführer:
Philipp Ahlers, Alexander Wetstein
& Artjom Konn